Weihnachtsgrüße
Jobbing night
Spendenerlös Veit-vom-Berg-Lauf 2022
Beim Veit-vom-Berg-Lauf, der am 27. Mai 2022 stattfand, wurden von den Schülerinnen und Schülern der Veit-vom-Berg-Grund- und Mittelschule insgesamt 3000€ erlaufen.
Wir bedanken uns bei allen Schülerinnen und Schülern für die gelaufenen Runden und bei Ihnen, liebe Eltern, für Ihre großzügigen Spenden.Das Geld wird nach der Bürgermeisterwahl im Rahmen einer kleinen Schulfeier an die Gemeinde übergeben und kommt den Überschwemmungsopfern zu Gute.
Silke Schür, Rektorin
Monika von Grafenstein, Konrektorin
Bus - Abfahrtszeiten im Schuljahr 2022/23
Abfahrtszeiten für Schülerinnen und Schüler, die die Veit-vom-Berg-Schule besuchen:
Bus 1
06:52 Uhr Gerhardshofen
06:55 Uhr Forst
06.59 Uhr Rappoldshofen
07:07 Uhr Willmersbach
07:13 Uhr Birnbaum
07:15 Uhr Dachsbach - Erlanger Straße
07:19 Uhr Demantsfürth
07:21 Uhr Schule Uehlfeld
Bus 2
06:53 Uhr Rohensaas
06:56 Uhr Arnshöchstädt
06:58 Uhr Traishöchstädt
07:00 Uhr Göttelbrunn
07:03 Uhr Peppenhöchstädt
07:05 Uhr Gottesgab
07:07 Uhr Voggendorf
07:13 Uhr Schule Uehlfeld
Bus 3
07:00 Uhr Tragelhöchstädt
07:14 Uhr Schornweisach
07:17 Uhr Rauschenberg
07:20 Uhr Oberhöchstädt
07:22 Uhr Dachsbach - Marktplatz
07:27 Uhr Schule UehlfeldAbfahrtszeiten für Schülerinnen und Schüler, die die Mittelschule Diespeck oder die Mittelschule am Turm in Neustadt besuchen (bzw. Orte, die oben nicht aufgelistet sind):
Kleinbus
06:55 Uhr Willmersbach
07:00 Uhr Sintmannsbuch
07:03 Uhr Kästel
07:05 Uhr Birnbaum
07:15 Uhr Peppenhöchstädt
07:20 Uhr Uehlfeld
07:25 Uhr Dachsbach
Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien (Stand: 27.07.2022)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
vor den Sommerferien möchten wir Ihnen einen kurzen Ausblick auf die Covid-19- Schutzmaßnahmen an den Schulen im Schuljahr 2022/23 geben.
Zwar sind die Infektionszahlen zuletzt gestiegen. Kinder und Jugendliche haben jedoch in aller Regel nur milde Verläufe. Ein gleichbleibendes Infektionsgeschehen vorausgesetzt, sind verpflichtende Maßnahmen wie Masken oder Tests daher bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Somit gelten nach jetzigem Stand die derzeitigen Hygieneempfehlungen auch beim Schulstart im September. Einen Überblick über die aktuellen Hygieneempfehlungen sowie Hinweise zum Vorgehen bei einem bestätigten Infektionsfall entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt, für das wir um Beachtung bitten.
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:
- Auch im neuen Schuljahr gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein COVID-19-Verdacht besteht. So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
- Wir empfehlen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sowie Kinder der SVE an Förderschulen unmittelbar vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr testen – entweder zuhause mit einem Selbsttest, wie er im Handel erhältlich ist, oder – ggf. kostenpflichtig – in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Hausarzt.
Ob weitere Vorkehrungen zu treffen sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Abzuwarten bleibt auch, welche Rechtsgrundlagen das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes vorsieht, das spätestens ab dem 24. September 2022 gelten wird.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame und vor allem gesunde Sommerferien!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand 27.07.2022)
Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen. Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden. Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule). Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt,
Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die Corona-Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen.
Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig.
1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich
Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:
- Basis-Hygienemaßnahmen
- Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
- Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
- Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
- Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Masken
- In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
- Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
- Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.
- Umgang mit Krankheitssymptomen
- Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
- Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
- Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
In der Schule finden keine Testungen statt. - Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen
Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:
- Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage seit Erstnachweis des Erregers in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Die Fünf-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Erstnachweis (Tag 1). Der Tag der Abstrichnahme ist Tag Null. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
- Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
- Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.
- Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
- Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation automatisch, sofern der durchgeführte PCR-Test ein negatives Testergebnis erbringt (und sich der Antigentest somit als falsch positiv herausstellt).
Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.